Nach einer zweimonatigen Verzögerung aufgrund der COVID-19-Pandemie nahm das Vereinigte Königreich die Verhandlungen mit der Europäischen Union über ein Post-Brexit-Handelsabkommen am 15. April wieder auf.
Auswirkungen auf Zölle und Tarife im Zusammenhang mit dem Handel mit dem Vereinigten Königreich
Was als Nächstes passiert – nicht nur in Bezug auf die EU-Handelsverhandlungen Großbritanniens, sondern auch in Bezug auf neue Abkommen, die das Land mit zahlreichen anderen globalen Handelspartnern schließen muss – wird erhebliche Auswirkungen auf Zölle und Tarife für den Handel mit Großbritannien sowie auf globale Unternehmen mit einer wesentlichen Präsenz in Großbritannien haben.
Die zweimonatige Verzögerung bei den Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU war erheblich, könnte sich am Ende jedoch als positiv erweisen. Angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 schlug der Internationale Währungsfonds (IWF) vor, die Brexit-Übergangszeit über den 31. Dezember hinaus zu verlängern. Dies wiederum könnte dem Vereinigten Königreich mehr Zeit für den Abschluss von Handelsabkommen mit EU-Ländern geben. Der britische Premierminister Boris Johnson hat jedoch angedeutet, dass das Vereinigte Königreich nicht um eine weitere Verlängerung bitten wird. Dementsprechend bleibt noch immer sehr wenig Zeit, um ein Abkommen mit den EU-Ländern und allen anderen Ländern abzuschließen, mit denen das Vereinigte Königreich Handel treibt.
Natürlich ist ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass 46 % der britischen Exporte in EU-Länder gehen und 53 % der britischen Importe aus EU-Ländern stammen. Allerdings muss das Vereinigte Königreich bis zum Ende dieses Jahres auch mit etlichen weiteren Ländern neue Handelsabkommen abschließen. Die folgende Abbildung zeigt den Status Quo aller Verhandlungen des Landes über globale Handelsabkommen.
Großbritanniens Haltung in Bezug auf die Verhandlungen über globale Handelsabkommen
Legende
- Dunkelblau: EU-Länder (Verhandlungen wurden wieder aufgenommen, sind aber noch nicht abgeschlossen)
- Dunkelgrün: Länder, mit denen das Vereinigte Königreich neue Handelsabkommen unterzeichnet hat (gültig ab voraussichtlich: 1. Januar 2021)
- Hellgrün: Länder, mit denen das Vereinigte Königreich aktuell verhandelt
- Hellblau: Länder, in denen das Vereinigte Königreich gegenseitige Anerkennungsvereinbarungen unterzeichnet hat. Diese Abkommen mit den USA, Australien und Neuseeland wiederholen effektiv die Bedingungen, die vor dem Brexit für die EU galten und die zuvor die gleichen Handelsbeziehungen regelten. (Dies sind keine Handelsabkommen, sondern Vereinbarungen, unter denen Länder die Ergebnisse einer Reihe von Prozessen anerkennen, die bestätigen, dass Produkte bestimmte Anforderungen erfüllen).
- Gelb: Länder, mit denen das Vereinigte Königreich noch keine Handelsverhandlungen aufgenommen hat (die EU hat ein Handelsabkommen mit diesen Ländern)
- Grau: Länder ohne EU-Handelsabkommen und (noch) ohne Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es wahrscheinlich, dass das Vereinigte Königreich eine Vereinbarung mit dem südamerikanischen Handelsblock Mercosur (zu dem auch Brasilien gehört) erzielen wird. Die brasilianische Regierung hat bereits angedeutet, dass sie ein Handelsabkommen anstrebt, das dem derzeitigen Abkommen mit der EU ähnelt. (Da die britischen Exporte in den Mercosur beträchtlich sind, ist ein solcher Schritt umso mehr zu erwarten.)
Großbritannien 2020: Zeitleiste & Ausblick
Die Vereinbarung von Handelsabkommen nimmt in der Regel mehr als zwei Jahre in Anspruch. Daher sind die bisherigen Fortschritte Großbritanniens in Anbetracht des engen Zeitrahmens und der globalen Pandemie sicherlich beeindruckend. Allerdings werden bis zum 31. Dezember noch weitere Fortschritte nötig sein, insbesondere bei den Verhandlungen mit der EU. Ohne ein Handelsabkommen würden britische Transaktionen mit der EU nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) mit Zöllen belegt werden.
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