EU-Mehrwertsteueränderungen 2019, Teil 2: One Stop Shop, Rechnungsstellung, Gutscheine

Wie ich in meinem vorherigen Beitrag erwähnt habe, sollten sich Steuerverantwortliche auf eine Reihe von Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union (EU) im Jahr 2019 einstellen. Einige, jedoch nicht alle Änderungen sind Teil des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU. Die folgenden Änderungen treten am 1. Januar in Kraft:

  1. Vereinfachte Registrierung: Nicht-EU-Unternehmen mit einer EU-Mehrwertsteuernummer werden bald vom selben vereinfachten Mechanismus zur Registrierung digitaler Dienstleistungen profitieren (dem „One Stop Shop“), den Nicht-EU-Unternehmen ohne EU-Mehrwertsteuernummer derzeit nutzen können. Diese Änderung bedeutet, dass sich diese Nicht-EU-Unternehmen mit einer EU-Mehrwertsteuernummer nicht mehr in jedem Land registrieren müssen, in dem sie digitale B2C-Dienstleistungen erbringen.
  2. Änderungen bei der Rechnungsstellung: Derzeit legt in der Regel jener EU-Mitgliedstaat, in dem die Erbringung der digitalen Dienstleistung erfolgt (also der Mitgliedstaat des Verbrauchs) die Vorschriften zur Rechnungserstellung fest. Ab dem 1. Januar können jedoch Anbieter digitaler Dienstleistungen, die den One Stop Shop nutzen, die Vorschriften zur Rechnungserstellung ihres Mitgliedstaates der Identifizierung anwenden und nicht mehr jene des Mitgliedstaates des Verbrauchs. Während dies für Steuerverantwortliche eine große Erleichterung ist, könnte es in der Steuerverwaltung Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die neue Regelung geben. Das liegt daran, dass in der EU der Mitgliedstaat des Verbrauchs (und nicht der Mitgliedstaat der Identifizierung) bei Bedarf Mehrwertsteuerprüfungen durchführt. Der Mitgliedstaat des Verbrauchs führt also, wenn dies begründet ist, Mehrwertsteuerprüfungen auf der Basis von Rechnungen durch, die in einer anderen Sprache und gemäß den Regeln eines anderen Mitgliedstaates erstellt wurden.
  3. Gutscheine: Eine weitere erwähnenswerte Änderung der Mehrwertsteuerregeln für 2019 hängt nicht mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket zusammen. Im Jahr 2019 verabschiedete die Europäische Union neue Regeln zur Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen in allen Mitgliedstaaten. In diesen Regeln wird versucht, einen Gutschein zu definieren (einschließlich des Unterschieds zwischen einem Einzweck-Gutschein und einem Mehrzweck-Gutschein) und zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt (Ausstellung, Übertragung oder Einlösung) die Besteuerung erfolgt.

Wir werden Sie wie immer auf dem Laufenden halten, sobald diese Änderungen in Kraft treten.

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Aleksandra Bal, Senior Product Manager, Vertex Inc. Die Branchenexperten von Vertex bieten Einblicke in die unternehmerischen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und deren Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends.

Aleksandra Bal

Technologie-Expertin für indirekte Besteuerung

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Als Senior Product Manager ist Aleksandra Bal verantwortlich für die Weiterentwicklung der Lösungen für die Mehrwertsteuermeldung und -Compliance von Vertex.- Aleksandra bringt eine langjährige Erfahrung im internationalen Steuerwesen mit und ist Expertin auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, nicht zuletzt was die Verwaltung und Entwicklung von digitalen Lösungen und digitalen Transformationsinitiativen anbelangt. Die publizierte Autorin und Rednerin besitzt einen Doktortitel (Ph.D.: Kryptowährungen und Blockchain) sowie mehrere weitere höhere Abschlüsse und Auszeichnungen.

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