Sind Umsatzsteueränderungen in Polen Vorboten eines größeren Wandels?

Die jüngsten Entwicklungen in Polen im Bereich der Compliance veranschaulichen die Geschwindigkeit und Vielfalt dieser Veränderungen.


Europe

Änderungen der Compliance-Vorschriften für Umsatzsteuer

In den letzten Jahren wurden mit zunehmender Geschwindigkeit immer umfangreichere Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuer-Compliance vorgenommen. Immer mehr Länder führen neue Umsatzsteuer-Meldepflichten ein, die die traditionellen Umsatzsteuererklärungen ergänzen oder sogar ersetzen. Einige Länder experimentieren sogar mit neuen Methoden zur Umsatzsteuerabführung.

Whitelist aller umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen

Die jüngsten Entwicklungen in Polen im Bereich der Compliance veranschaulichen die Geschwindigkeit sowie das Spektrum dieser Reformen. Im September 2019 veröffentlichten die polnischen Steuerbehörden eine sogenannte Whitelist der Umsatzsteuerpflichtigen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Datenbank aller in Polen umsatzsteuerlich registrierten Steuerzahler. Neben allgemeinen Geschäftsangaben enthält die Whitelist auch die Bankverbindungen der Unternehmen. Bei Zahlungen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen sind Käufer verpflichtet zu überprüfen, ob die Bankverbindung des betreffenden Lieferanten in der Liste aufgeführt ist. Versäumt der Käufer, die Kontonummer zu überprüfen, und überweist die Zahlung auf ein anderes Bankkonto, kann er für vom Lieferanten nicht abgeführte Ausgangsumsatzsteuer mitverantwortlich gemacht werden und verliert damit das Recht, die betreffenden Beträge als steuerlich absetzbare Kosten zu veranschlagen.

Im November 2019 wurde Polen das zweite Land in der Europäischen Union (nach Italien), das verpflichtende Split-Zahlungen einführte. Dieser alternative Mechanismus zur Erhebung der Umsatzsteuer gilt für bestimmte B2B-Lieferungen und -Dienstleistungen (z. B. Elektronik, Metall, Altmetall, Kraftstoff, Bauleistungen) über 15.000 PLN (ca. 3.800 US-Dollar).

Bevorstehende Änderungen in der Umsatzsteuerberichterstattung

In diesem Jahr stehen weitere Änderungen bei der Umsatzsteuererklärung an. Ab dem 1. April werden die Umsatzsteuererklärung und der SAF-T-Bericht in einer Datei zusammengeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen offiziell keine Umsatzsteuererklärungen mehr einreichen müssen, sondern einen einzigen Bericht, der alle Transaktionsdaten aufführt und auch Posten enthält, die derzeit von der Umsatzsteuererklärung abgedeckt werden.

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Aleksandra Bal, Senior Product Manager, Vertex Inc. Die Branchenexperten von Vertex bieten Einblicke in die unternehmerischen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und deren Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends.

Aleksandra Bal

Technologie-Expertin für indirekte Besteuerung

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Als Senior Product Manager ist Aleksandra Bal verantwortlich für die Weiterentwicklung der Lösungen für die Mehrwertsteuermeldung und -Compliance von Vertex.- Aleksandra bringt eine langjährige Erfahrung im internationalen Steuerwesen mit und ist Expertin auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, nicht zuletzt was die Verwaltung und Entwicklung von digitalen Lösungen und digitalen Transformationsinitiativen anbelangt. Die publizierte Autorin und Rednerin besitzt einen Doktortitel (Ph.D.: Kryptowährungen und Blockchain) sowie mehrere weitere höhere Abschlüsse und Auszeichnungen.

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