Die Herausforderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Plattformen in der EU
Die Europäische Union arbeitet aktiv an der Ausarbeitung einer einheitlichen Umsatzsteuerregelung, die E-Commerce-Händlern die Reduzierung ihrer Compliance-Kosten ermöglichen würde. Viele dieser Händler nutzen Online-Plattformen, um Waren und andere digitale Produkte zu vertreiben.
Online-Plattformen sind ein wesentlichen Bestandteil der digitalen Wirtschaft und stellen erhebliche Innovationsfaktoren dar. Sie erweitern die Wahlmöglichkeiten von Verbrauchern und verbessern gleichzeitig die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Das Plattform-Geschäftsmodell erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die vier weltweit führenden Unternehmen nach Marktkapitalisierung – allesamt US-amerikanische Tech-Giganten – haben diesem Geschäftsmodell einen Großteil ihres Umsatzes zu verdanken.
Schätzungen der Europäischen Kommission (EK) zufolge bieten innerhalb der EU derzeit 1 Million Unternehmen Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen an, wobei mehr als 50 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihr Angebot über diese Online-Marktplätze verkaufen, dies über Landesgrenzen hinweg tun. Da die EU lediglich 4 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung der größten Online-Plattformen ausmacht, geht die Plattformökonomie für Start-ups und etablierte Marktteilnehmer innerhalb der EU mit erheblichen Innovationschancen einher. Wie die EU-Kommission betont, sei „die Förderung und Unterstützung konkurrenzfähiger Plattformen innerhalb der EU sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus strategischer Sicht von entscheidender Bedeutung“.
Zu den größten Herausforderungen für Plattformbetreiber gehört die Komplexität der gesetzlichen Auflagen, die sie einhalten müssen. Seit Kurzem hat diese Komplexität – zumindest im Hinblick auf die Umsatzsteuer – weiter zugenommen. Vor zwei Jahren hat die EU ein Regelwerk zur Modernisierung des Umsatzsteuersystems für die Zwecke des E-Commerce verabschiedet. Die neuen Vorschriften, die gemeinhin als „Umsatzsteuer-Digitalpaket“ bezeichnet werden, sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Sie umfassen zwei neue Bestimmungen bezüglich der Haftung von Online-Plattformen, die bestimmte Transaktionen durchführen.
Anstatt das Inkrafttreten der EU-weiten Bestimmung abzuwarten, erließen einige Mitgliedsstaaten jedoch eigene Sonderregelungen bezüglich der Umsatzsteuerpflicht von Online-Plattformen. In meinem nächsten Beitrag werde ich der Frage auf den Grund gehen, wie Deutschland und ein bald ehemaliger EU-Mitgliedsstaat – das Vereinigte Königreich – dieses Thema angehen.
Sollten weitere Länder die gleiche Richtung einschlagen, ließe sich das Ziel der Europäischen Kommission, einen ausgewogenen und einheitlichen Gesetzesrahmen für Online-Plattformen zu schaffen, vermutlich nur schwer umsetzen.
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