Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter - Teil 2: Marktplätze und gleiche Wettbewerbsbedingungen

Tax Solutions for Europe by Vertex

Sicherlich rechtfertigt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bei der Umsatzsteuer in den Vorschlägen der Europäischen Kommission im digitalen Zeitalter (ViDA) eine sofortige Prüfung. Aber darüberhinaus müssen auch andere Aspekte dieser umfassenden Empfehlungen berücksichtigt werden. 

ViDA erstreckt sich auch auf die Marktplatzökonomie. Der Vorschlag befasst sich mit der Art und Weise, wie der derzeitige Umsatzsteuer-Rahmen ungleiche Wettbewerbsbedingungen für traditionelle steuerregistrierte lokale Anbieter schafft, die mit digitalen Unternehmen konkurrieren, welche die Macht von Plattformen und Marktplätzen nutzen, um mit ihren Kunden Geschäfte zu machen.

Hier ist das Problem, das ViDA angehen will: Unternehmen (auch kleine Unternehmen oder sogar Einzelpersonen), die über Marktplätze tätig sind, insbesondere im Transport- und Beherbergungsgewerbe, können Dienstleistungen über eine Plattform anbieten, ohne Steuern zu erheben. Aufgrund von Skaleneffekten können diese Unternehmen direkt mit traditionellen, umsatzsteuerlich registrierten Anbietern wie Hotels und lokalen Personenverkehrsunternehmen konkurrieren. Nach dem derzeitigen Steuer-Rechtsrahmen schafft diese Regelung aus steuerlicher Sicht alles andere als gleiche Ausgangsbedingungen.

Um dieser Verzerrung entgegenzuwirken, schlägt ViDA vor, das bereits bestehende Modell des "deemed supplier" zu erweitern und die Plattformen für alle Fälle, in denen der zugrunde liegende Anbieter keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, umsatzsteuerpflichtig zu machen.  Dies gilt für Nichtsteuerpflichtige, Kleinunternehmen genauso wie für Nicht-EU-Personen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Eine der Herausforderungen besteht darin, dass nach den derzeitigen Vorschriften der zugrunde liegende Dienstleistungserbringer (z. B. eine Person, die eine Wohnung vermietet) verpflichtet sein kann, die korrekte Umsatzsteuer (falls vorhanden) zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen. Das Problem besteht darin, dass diese Dienstleister möglicherweise gar nicht wissen, dass sie für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig sind, und daher gar nicht für die Umsatzsteuer registriert sind.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gleichbehandlung des digitalen und des traditionellen Sektors der kurzfristigen Unterkunftsvermietung und der Personenbeförderung zu gewährleisten, indem die Plattformen die Umsatzsteuer abrechnen. Dies würde ein faires wirtschaftliches Ökosystem in Sektoren schaffen, in denen dies derzeit manchmal nicht der Fall ist.

Obwohl ViDA eigentlich ein Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Umsatzsteuerrichtlinie ist, könnte es (bei korrekter Umsetzung) die eCommerce-Transaktionen im elektronischen Geschäftsverkehr für Unternehmen jeder Größe in der gesamten EU vereinfachen.

Das ist natürlich ein großes "Wenn". Die Europäische Kommission scheint zwar optimistisch zu sein, dass eine endgültige Einigung erzielt werden kann... jedoch ist die vollständige Einstimmigkeit der EU-Mitgliedstaaten erforderlich, damit der Vorschlag Gesetz werden kann.  Das ist nicht leicht zu erreichen, denn der ViDA-Vorschlag ist ein Gesamtpaket, von dem die Ausweitung der Vorschriften für "deemed suppliers" nur ein Teil ist. Diese Tatsachen in Verbindung mit den sehr realen Mängeln, die mit diesen Vorschlägen angegangen werden sollen, machen es für Steuerverantwortliche unerlässlich, die Fortschritte und unerwartete Umwege von ViDA in den kommenden Monaten zu verfolgen.

Das ist natürlich ein großes „ABER“. Während die Europäische Kommission optimistisch erscheint, dass eine endgültige Einigung erzielt werden kann, ist die vollständige Einstimmigkeit der EU-Mitgliedstaaten erforderlich, damit der Vorschlag in Kraft tritt. Das ist nicht einfach zu bekommen, da der ViDA-Vorschlag ein Gesamtpaket ist, von dem die Erweiterung der Vorschriften für „deemed suppliers“ nur ein keiner Teil ist. Diese Tatsachen in Verbindung mit den sehr realen Mängeln, die mit diesen Vorschlägen angegangen werden sollen, machen es für Steuerverantwortliche unerlässlich, die Fortschritte und unerwartete Wendungen von ViDA in den kommenden Monaten genau zu beobachten.

Lesen Sie gleich weiter. Hier geht es zum 3. Teil der kleinen “Umsatzsteuer im Digitalen Zeitalter“ Serie.

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Blog Author

Peter Boerhof, VAT Director im Chief Tax Office (CTO) bei Vertex Inc., präsentiert Einblicke in die Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends auf die Abläufe in Steuerabteilungen auf der ganzen Welt.

Peter Boerhof

Senior Director, VAT

Alle Veröffentlichungen von Peter Ansehen

Peter Boerhof ist Senior VAT Director bei Vertex. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Auswirkungen von Steuervorschriften und Steuerpolitik sowie den neuen Technologietrends im globalen Steuerwesen. Herr Boerhof verfügt über umfangreiche Erfahrung in internationalen Transaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, Steuerprozessoptimierung und Steuerautomatisierung. Bevor er zu Vertex kam, war er Leiter für indirekte Besteuerung bei AkzoNobel, wo er ein TCF-System entwickelte und implementierte, die Abführung von Umsatzsteuer optimierte und den Übergang zu einem zentralisierten Modell für die Steuerabgabe für globale Steuerprozesse leitete.

Er war auch für die Planung und Einhaltung indirekter Besteuerung bei Fusionen und Übernahmen, Lieferketten- und ERP-Projekten sowie für die Implementierung von Steuerautomatisierungsinitiativen wie Tax Engines und Robotics verantwortlich. Herr Boerhof arbeitete auch bei KPN Royal Dutch Telecom, wo er für die Umsatzsteuer verantwortlich war. Außerdem beriet er bei den Big-Four-Wirtschaftsprüfern Deloitte und Ernst & Young (EY) zu Umsatzsteuer und Optimierungsprozessen. Er hat einen MBA von der Rotterdam School of Management und einen Master in Steuerrecht von der Universität Groningen.

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