Sanktionen bei Nichteinhaltung der Umsatzsteuer: Gebot II - Machen Sie es richtig

Was passiert, wenn Ihre Umsatzsteuer-Anmeldung fehlerhaft ist?

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Je mehr Ihr Unternehmen wächst, desto wichtiger wird es, die Einhaltung der Umsatzsteuer-Vorschriften ernst zu nehmen, um Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zu vermeiden, die sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Schädigung des Rufs kostspielig sein können. In diesem zweiten Blog unserer Serie über Strafen bei Nichteinhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen geht es um ein weiteres wichtiges Gebot - die Genauigkeit. 

Strafen für die Nichteinhaltung von Vorschriften können verhängt werden, wenn eine Vorlage bei den Steuerbehörden verspätet und/oder ungenau ist. Mehrere Faktoren wirken sich auf die Schwere der Strafe aus. Dazu gehören die Anzahl der Umsatzsteuer-Berechnungsfehler, die Gründe für die Fehler, die Höhe der geschuldeten Steuer und der Zeitraum, in dem die Steuer geschuldet wurde.  Wenn beispielsweise Berechnungsfehler in Umsatzsteuer-Erklärungen oder anderen Dokumenten vorliegen, die die Steuer zu niedrig ansetzen oder die Umsatzsteuerschuld falsch darstellen, können die Steuerbehörden Strafen verhängen.

Die Strafen sind verständlicherweise härter, wenn der Fehler nachweislich vorsätzlich begangen wurde, wenn der Steuerzahler versucht hat, Umsatzsteuer-Fehler zu verbergen oder wenn er die Behörden absichtlich getäuscht hat. Sie können auch verhängt werden, wenn zwar ein echter Fehler vorliegt, es aber an "angemessener Sorgfalt" bei der Berechnung und Verarbeitung der Umsatzsteuer mangelt.  
 
Sanktionen wegen falscher Angaben können auch verhängt werden, wenn Unternehmen falsche oder irreführende Angaben in anderen Unterlagen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer machen. Bei vorsätzlicher Steuervermeidung, aggressiver Steuerhinterziehung und Betrug kann die Nichteinhaltung der Umsatzsteuer zu Geldbußen, Konkursverfahren und in einigen Ländern auch zu Strafverfahren führen.

Wenn Sie die Compliance nicht einhalten, sollten Sie auch nicht mit einer Umsatzsteuer-Erstattung rechnen  

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die im Auftrag der Regierung erhoben wird. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den korrekten Betrag der Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. Stellt sich bei einer Umsatzsteuerprüfung heraus, dass ein Unternehmen zu wenig Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, ist es in der Regel nicht möglich, die Differenz von den Kunden zurückzufordern. Das Unternehmen zahlt die Prüfungen in der Regel aus eigener Tasche, ebenso wie etwaige Strafen und Zinsen.   

Eine überhöhte Rechnungsstellung kann zwar auch zu Strafen wegen Nichteinhaltung der Umsatzsteuer führen, aber: was vielleicht noch wichtiger ist, sie kann den Ruf bei Ihren Kunden schädigen. Auch wenn es möglich ist, Ihren Kunden den zu viel berechneten Betrag zu erstatten, müssen Sie Gutschriften ausstellen und Ihre Umsatzsteuer-Erklärung korrigieren. Außerdem werden die Beziehung und das Vertrauen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Kunden wahrscheinlich darunter leiden.

Tun Sie daher Ihr Bestes, um Bußgelder zu vermeiden 

Verwaltungsstrafen sind Bußgelder, die für eine Reihe von Fehlern im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer verhängt werden, wie z. B. Verspätungen oder Versäumnisse bei:

  • Registrierung für die Umsatzsteuer
  • Angemessene Aufzeichnungen zu führen, oder
  • Befolgung der Umsatzsteuer-Vorschriften.

Die Steuertechnologie von Vertex kann Ihrem Unternehmen helfen, das Risiko von Strafen wegen Nichteinhaltung der Umsatzsteuer zu verringern, indem sie genaue steuerrelevante Daten liefert und Ihre Prozesse zur Einhaltung der Umsatzsteuer unterstützt oder automatisiert. 

Klicken Sie hier, um den letzten Blog in unserer Serie zu lesen.


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Gunjan Tripathi Headshot

Gunjan Tripathi

EMEA Director of Solutions Marketing

Alle Veröffentlichungen von Gunjan Ansehen

Gunjan Tripathi ist Director of Solutions Marketing bei Vertex. In ihrer Rolle hilft sie bei der Gestaltung des strategischen Messagings und des Kurses für die indirekten Steuerangebote von Vertex. Sie ist eine erfahrene Steuerberaterin, die sich auf die europäische Umsatzsteuer spezialisiert hat. Ihre beruflichen Erfahrungen im Steuerbereich umfassen die Beratung bei EY, die Leitung der Compliance im European Shared Service Centre von SC Johnson, den Global Umsatzsteuer Manager bei Endeavor und den Umsatzsteuer Proposition Lead bei Thomson Reuters. Sie hat einen Bachelor of Honours in Wirtschaftswissenschaften von der University of Delhi, Indien, und einen Master of Science in Entwicklungsstudien von der School of Oriental & African Studies der University of London. Sie ist Stipendiatin des Executive MBA an der Warwick Business School und Mitglied des Chartered Institute of Taxation.

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