COVID-19 und die Folgen
Staaten auf der ganzen Welt ergreifen nach wie vor Maßnahmen, um sowohl die Ausbreitung des Coronavirus als auch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie einzudämmen. Im Vordergrund steht dabei die Notwendigkeit, ein gewisses Maß an Sicherheit für Privatpersonen und Unternehmen zu gewährleisten. Aufgrund der COVID-19-Krise ist für 2020 ein massiver Einbruch der Steuereinnahmen zu erwarten. Die größte Steuerlücke wird voraussichtlich bei den Transaktionssteuern entstehen, bedingt durch den starken Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität, die veränderten Konsummuster infolge der verschiedenen Lockdown-Maßnahmen und die erzwungene Schließung vieler Geschäfte.
In der zweiten Jahreshälfte konzentrierten sich die Länder weiterhin auf Maßnahmen im Bereich der indirekten Steuern, um einen reibungslose Versorgung mit lebenswichtigen medizinischen Artikeln und Haushaltsgütern zu gewährleisten. Die Mehrzahl der Staaten hat die Einfuhrbestimmungen für lebenswichtige medizinische Güter zumindest teilweise gelockert und die indirekten Steuersätze für Sanitär- und persönliche Schutzausrüstung gesenkt. Dabei handelt es sich zumeist um vorläufige Maßnahmen, die abhängig von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie verlängert werden können.
Nur eine Handvoll Länder (Deutschland, Norwegen, Kenia, Irland und Jamaika) haben im Rahmen eines breiter angelegten Ansatzes ihre Standard- und/oder indirekten Steuersätze reduziert. Weitere Länder wie Großbritannien, Italien, Zypern, Costa Rica und Mexiko erwägen derzeit ebenfalls eine Senkung der indirekten Steuersätze.
Zur Schließung der durch die Krise entstandenen Haushaltslücken dürfte in vielen Ländern eine Erweiterung der Besteuerungsgrundlage erforderlich werden. Der sprunghafte Anstieg des Online-Handels im Zuge der Pandemie hat der Forderung nach Reformen Vorschub geleistet, die eine korrekte Anwendung der Umsatzsteuervorschriften auf den digitalen Handel gewährleisten sollen. In zahlreichen Ländern, die eine Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer erheben, sind gesetzliche Vorschriften zur Besteuerung von Online-Verkäufen von Dienstleistungen und digitalen Produkten entweder bereits in Kraft oder in Planung. Zugleich werden geltende Bestimmungen auf die Einfuhr von Gegenständen im Rahmen des Online-Handels über elektronische Marktplätze und andere digitale Anbieter mit Sitz im Ausland ausgeweitet. In diesen Zusammenhang fällt auch das EU VAT E-Commerce Package, das ab 1. Juli 2021 für innergemeinschaftliche Fernverkäufe gilt. Umsatzbezogene Steuern, etwa die Besteuerung digitaler Dienstleistungen, die vielerorts bereits vor der COVID-19-Pandemie im Gespräch waren, gewinnen nun weiter an Bedeutung. Die entsprechenden Vorstöße sind typischerweise als steuerliche Maßnahmen mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz konzipiert, die zur Bewältigung volkswirtschaftlicher Herausforderungen gezielt bestimmte Branchensegmente und multinationale Unternehmen in die Pflicht nehmen.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Auswirkungen sind Unternehmen mit weiteren indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie konfrontiert. Die Vorschriften für die indirekte Besteuerung unterliegen bereits seit längerem einem rapiden Wandel, den die Pandemie noch beschleunigt hat. In vielen Fällen mussten Unternehmen innerhalb kürzester Zeit nicht nur die praktischen Aspekte der Umstellung aufs Homeoffice bewältigen, sondern auch sicherstellen, dass alle steuerrechtlichen Neuerungen rechtzeitig in ihren ERP-Systemen implementiert wurden. Für Unternehmen rückt zunehmend die Notwendigkeit in den Mittelpunkt, diesen Herausforderungen möglichst frühzeitig zu begegnen, statt erst zu reagieren, wenn der Schaden bereits angerichtet ist.
Auf diese Weise hat COVID-19 global zur Beschleunigung von Reformen im Bereich der indirekten Steuern geführt und Unternehmen dadurch veranlasst, auf neue Technologien zu setzen, die eine robustere Reaktionsfähigkeit im Umgang mit vorhersehbaren ebenso wie unvorhersehbaren Ereignissen ermöglichen.
Im Dickicht der Reformen und Novellen unterstützen wir Unternehmen weiterhin bei der Einhaltung der jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften und halten Sie über alle zukünftigen Entwicklungen im Zuge der COVID-19-Pandemie auf dem Laufenden.
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Bitte denken Sie daran, dass der Vertex-Blog Informationen zu Bildungszwecken enthält, keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Wenden Sie sich immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie Maßnahmen basierend auf diesen Informationen ergreifen. Die im Vertex-Blog geäußerten Ansichten und Meinungen sind die der Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Richtlinie, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.
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