Die deutsche Umsatzsteuersenkung wirft eine Reihe von Fragen auf

Steuerfachleute in vielen Unternehmen versuchen die Folgen der befristeten Senkung der Umsatzsteuer in Deutschland abzuschätzen.


Vertex Inc. for VAT Compliance and VAT Determination

Überraschung!

Die befristete Senkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets traf die Steuerfachleute vieler in Deutschland tätiger Unternehmen überraschend. Sie waren vor allem von der Höhe der Senkungen überrascht: Die Standardsätze sanken von 19 % auf 16 %, während die ermäßigten Sätze von 7 % auf 5 % fielen. Zudem wunderten sie sich ob der Definition von „befristet“.

Der Vorschlag wurde am 12. Juni angenommen. Die Umsatzsteuersenkung trat am 1. Juli in Kraft und endete am 31. Dezember.

„Viele stellen die Logik der Entscheidung in Frage: Die Änderung des Steuersatzes ist nicht sehr groß und aufgrund des kurzen Geltungszeitraums hat die Senkung möglicherweise keine signifikanten wirtschaftlichen Auswirkungen“, berichtet Mattias Cruz Cano in einem Artikel der International Tax Review (Abonnement erforderlich). „Darüber hinaus verursachen interne Anpassungen wie die Änderung von Einstellungen in ERP-Systemen Kosten für die Unternehmen. […] Die Steuerzahler sind sich einig, dass ein enormer bürokratischer Aufwand erforderlich ist, um interne Systeme anzupassen. […] Zudem sind viele Kontrollen und Vertragsprüfungen erforderlich, wie z. B. Änderungen von Steuerklauseln, Ratenzahlungen und Anzahlungen.“

Da die Umsatzsteuersenkung nur bis zum 31. Dezember angewandt werden sollte, wurde prognostiziert, dass es vielen Unternehmen schwerfallen würde, positive Renditen zu erzielen, denn schließlich würden für die Anpassung an die vorübergehende Umsatzsteuersenkung und für den anschließenden Wechsel zurück zum alten System erhebliche Kosten anfallen.

Eigentlich lag das Hauptziel der Steuersenkungen ja darin, die Verbraucherausgaben und damit die Wirtschaft anzukurbeln.

Mattias berichtet jedoch, dass die Steuersenkung sich negativ auf Business-to-Business-Unternehmen auswirken würde, ein wichtiges Segment der deutschen Wirtschaft. „Deutschlands Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft als Antwort auf die Auswirkungen von COVID-19 sind gut gemeint, aber nicht kaufmännisch durchdacht“, so sein Fazit. „Dies zeigt, dass Regierungen die Wirtschaft bei der Entwicklung ihrer Konjunkturpläne konsultieren müssen. Multinationale Unternehmen brauchen eine gewisse Vorbereitungszeit für weitreichende Veränderungen wie diese – egal ob gut oder schlecht.“

Ebenso sollten Steuerverantwortliche aktiv versuchen, auf allen Ebenen mit Regierungen zusammenzuarbeiten, während sie die Steuerrichtlinien in einem postpandemischen wirtschaftlichen Umfeld anpassen. Diese Beziehungen können dazu beitragen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. (Eine praktische Anleitung zur Initiierung und Verbesserung dieser Zusammenarbeit in den USA finden Sie in diesem Beitrag von Michael Bernard, Chief Tax Officer von Vertex).

Entdecken Sie weitere Ressourcen von unseren Branchenexperten:

Peter Boerhof, VAT Director im Chief Tax Office (CTO) bei Vertex Inc., präsentiert Einblicke in die Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends auf die Abläufe in Steuerabteilungen auf der ganzen Welt.

Peter Boerhof

Senior Director, VAT

Alle Veröffentlichungen von Peter Ansehen

Peter Boerhof ist Senior VAT Director bei Vertex. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Auswirkungen von Steuervorschriften und Steuerpolitik sowie den neuen Technologietrends im globalen Steuerwesen. Herr Boerhof verfügt über umfangreiche Erfahrung in internationalen Transaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, Steuerprozessoptimierung und Steuerautomatisierung. Bevor er zu Vertex kam, war er Leiter für indirekte Besteuerung bei AkzoNobel, wo er ein TCF-System entwickelte und implementierte, die Abführung von Umsatzsteuer optimierte und den Übergang zu einem zentralisierten Modell für die Steuerabgabe für globale Steuerprozesse leitete.

Er war auch für die Planung und Einhaltung indirekter Besteuerung bei Fusionen und Übernahmen, Lieferketten- und ERP-Projekten sowie für die Implementierung von Steuerautomatisierungsinitiativen wie Tax Engines und Robotics verantwortlich. Herr Boerhof arbeitete auch bei KPN Royal Dutch Telecom, wo er für die Umsatzsteuer verantwortlich war. Außerdem beriet er bei den Big-Four-Wirtschaftsprüfern Deloitte und Ernst & Young (EY) zu Umsatzsteuer und Optimierungsprozessen. Er hat einen MBA von der Rotterdam School of Management und einen Master in Steuerrecht von der Universität Groningen.

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