Großbritannien auf dem Weg zur digitalen Besteuerung
Großbritannien plant die Abschaffung der Steuererklärung. Bereits im Jahr 2015 kündigte die Regierung eine Investition von mehr als einer Milliarde Pfund an, um „Her Majesty's Revenue and Customs“ (HMRC) in eine der digital fortschrittlichsten Steuerverwaltungen der Welt zu verwandeln. Ein wesentlicher Teil dieser Bemühungen ist die Initiative „Making Tax Digital“ (MTD). Diese soll, wie in einem Policy Update vom Juli 2017 beschrieben, „es Privatpersonen und Unternehmen einfacher machen, ihre Steuern richtig zu zahlen und den Überblick über ihre Angelegenheiten zu behalten. Und das bedeutet das Ende der jährlichen Steuererklärung für Millionen Bürger und Unternehmen.“
Die HMRC (Her Majesty's Revenue and Customs) hat im Februar einen großen Schritt in diese Richtung gemacht, als die MTD-Anforderungen in Bezug auf die Umsatzsteuervorschriften gesetzlich verankert wurden. Die neuen Vorschriften verlangen von Unternehmen oberhalb des Schwellenwerts für die Umsatzsteuerregistrierung, bestimmte Aufzeichnungen unter Verwendung einer „funktional kompatiblen Software“ digital zu führen. Dies bezeichnet Systeme, die Daten über eine Anwendungsschnittstelle (API) an die HMRC übertragen können. Unternehmen sind verpflichtet, Umsatzsteuererklärungen direkt über eine API einzureichen, die „von einer Software, einer Überbrückungssoftware oder einer API-fähigen Tabelle stammen kann“, so der im Januar veröffentlichte Leitfadenentwurf.
Während die neuen Regelungen für am oder nach dem 1. April 2019 beginnende Steuererklärungszeiträume gelten, wird die HRMC keine digitalen Übermittlungen für Steuererklärungszeiträume erzwingen, die zwischen diesem Datum und dem 31. März 2020 beginnen. Dies wird auch als „sanfte Anlaufphase“ bezeichnet.
Ein im Mai veröffentlichter Artikel des in London ansässigen Chartered Institute of Taxation mit dem Titel Making Tax Digital for VAT: Main Issues for Consideration (Der Weg zur digitalen Umsatzsteuer – zu berücksichtigende Themen), weist darauf hin, dass das Thema Compliance durch den Austritt Großbritanniens aus der EU kompliziert werden wird: „Es wird unweigerlich zu Unsicherheiten bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Transaktionen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU kommen. So werden Unternehmen sowohl die steuerrelevanten Änderungen der Regeln verstehen als auch sicherstellen müssen, dass ihre Buchhaltungssysteme solche Transaktionen korrekt abbilden.“
Ein weiterer potenzieller Stolperstein auf Großbritanniens Weg zur Führungsrolle im Bereich der digitalen Besteuerung: Die Prüfung der für digitale Einreichungen benötigten Software „befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium und hat einen sehr geringen Umfang“, so das Chartered Institute.
Wir werden den Schritt Großbritanniens in Richtung digitale Besteuerung genau verfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald weitere Details bekannt werden.
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