Das Finanzministerium des Vereinigten Königreichs hat neue Meldevorschriften für Betreiber von digitalen Plattformen im Vereinigten Königreich erlassen, ähnlich den DAC-7-Meldepflichten in der EU. Die Vorschriften mit dem Titel „Platform Operators (Due Diligence and Reporting Requirements) Regulations 2023“ wurden im Juli 2023 eingeführt und gelten ab dem 1. Januar 2024. Die erste Meldung ist im Januar 2025 fällig.
Die Regeln verlangen von den Plattformbetreibern im Geltungsbereich Folgendes:
- Benachrichtigung an die britische Steuerbehörde, (HMRC), dass es sich um einen Betreiber einer Berichterstattung-Plattform handelt
- Identifizierung von meldepflichtige Verkäufern
- Erfassen und Melden der Informationen über die erzielten Einnahmen dieser Verkäufer, die über die Plattform materielle Güter liefern, persönliche oder Transportservices bereitstellen und Immobilien vermieten.
Um sicherzustellen, dass korrekte Informationen gemeldet werden, müssen die Plattformbetreiber außerdem auch Informationen über Verkäufer und (sofern zutreffend) Immobilienangebote verifizieren. Der Bericht an HMRC ist am oder vor dem 31. Januar nach Ende des Meldezeitraums fällig und muss elektronisch übermittelt werden. Dieselben Informationen müssen von der Plattform gleichzeitig an den meldepflichtigen Verkäufer weitergegeben werden.
Die Plattformbetreiber müssen die Aufzeichnungen über Compliance-Maßnahmen und die erfassten Informationen fünf Jahre lang aufbewahren. Die neuen Vorschriften sehen für Folgendes Strafen vor:
- Späte Berichte
- Unterlassene Bereitstellung von Informationen an HMRC
- Unterlassene Bereitstellung von Informationen an meldepflichtige Verkäufer
- Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten
- Unterlassene Benachrichtigung über den Status der meldepflichtigen Plattform an HMRC
- Nicht ordnungsgemäße Anwendung von Due Diligence-Verfahren
- Ungenaue oder unvollständige Berichte.
Die vollständige Publikation des Finanzministeriums „Platform Operators (Due Diligence and Reporting Requirements) Regulations 2023“ können Sie hier nachlesen.
Die Vorschriften beziehen sich auf Elemente der Mustervorschriften für Meldungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und integrieren diese, die im Rahmen ihrer Initiative zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) 2020 verabschiedet wurden. Diese „Mustervorschriften für Meldungen durch Plattformbetreiber in Bezug auf Anbieter in der Sharing- und Gig-Ökonomie“ sollen den Steuerbehörden dabei helfen, ihre Strategien vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Steuerpflichtigen, die Einkünfte über den Austausch auf digitalen Plattformen erzielen, anzupassen.
Ebenfalls erwähnenswert: Deloitte zufolge werden in den EU-Mitgliedsstaaten ähnliche Regelungen wie im Vereinigten Königreich eingeführt. Weitere Informationen zu den Meldevorschriften der OECD finden Sie hier.
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