Elektronische Rechnungsstellung, vorausgefüllte Steuererklärungen und andere Änderungen der EU Umsatzsteuer-Compliance
Welche Entwicklungen im Bereich der Umsatzsteuer-Compliance sollten wir in den kommenden Jahren erwarten? Wird die Geschwindigkeit und Vielschichtigkeit der Veränderungen anhalten? Welche maßgeblichen Trends werden sich abzeichnen?
Beliebtheit der elektronischen Rechnungsstellung
Die Beliebtheit der elektronischen Rechnungsstellung nimmt weltweit zu. Europa bildet hier keine Ausnahme. Nach der erfolgreichen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Italien im Jahr 2019 kündigte auch Frankreich an, die elektronische Rechnungsstellung bei B2B-Transaktionen ab 2023 verpflichtend zu machen. Die französische Regierung plant die Einführung eines Systems, bei dem die Umsatzsteuererklärungen mit Daten aus den zwischen Unternehmen ausgetauschten Rechnungen vorausgefüllt werden. Die Steuerbehörden wären damit in der Lage, Kauf- und Verkaufsdaten automatisch mit den vorausgefüllten Informationen zu vergleichen. Artikel 135 des Gesetzes 2019-147 vom Dezember 2019 legt fest, dass „Rechnungen bei Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen im elektronischen Format ausgestellt und die darin enthaltenen Daten an die Steuerverwaltung übermittelt werden, um die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer zu modernisieren“. Polen kündigte ebenfalls an, eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung einführen zu wollen. Allerdings wurden noch keine Details oder Gesetzesvorschläge bekannt gegeben. Griechenland hat bereits Schritte unternommen, um sich auf ein Rechnungsstellungsmodell vorzubereiten: Letztes Jahr verabschiedete es ein Gesetz, das die zuständigen Behörden beauftragt, sekundäre Rechtsvorschriften zu erlassen, die das zwischen den Parteien bei B2B-Transaktionen ausgetauschte elektronische Rechnungsformat definieren und ein spezielles Schema für akkreditierte Dienstleister im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung regeln würden. Da die elektronische Rechnungsstellung effizienter ist als die traditionelle Steuerberichterstattung, könnten weitere Länder diesem Beispiel folgen.
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Bitte denken Sie daran, dass der Vertex-Blog Informationen zu Bildungszwecken enthält, keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Wenden Sie sich immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie Maßnahmen basierend auf diesen Informationen ergreifen. Die im Vertex-Blog geäußerten Ansichten und Meinungen sind die der Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Richtlinie, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.
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Forderung nach Transaktionsdaten
Ein weiterer Trend in Sachen Compliance, der sich zweifellos fortsetzen wird, ist die Forderung der Steuerverwaltungen nach Übermittlung von Transaktionsdaten. Länder, die sich gegen die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zur Erfassung von Daten auf Rechnungsebene entscheiden, werden die Bereitstellung von Transaktionsdaten in anderen Formaten verlangen. Einige Länder werden sich auf das Standard Audit File for Tax (SAF-T) verlassen, das entweder periodisch oder auf Anfrage der Steuerbehörde übermittelt wird. So hat Norwegen vor kurzem eine SAF-T-Pflicht eingeführt. Demnach müssen Unternehmen ab dem 01.01.2020 bei Steuerprüfungen auf Anfrage SAF-T-Dateien erstellen.
SAF-T-Pilotprogramme laufen zudem in Rumänien und Ungarn. Die griechische Steuerverwaltung plant, die elektronischen Bücher der Steuerzahler (Aufzeichnung der Transaktionen eines Unternehmens und anderer Buchhaltungsinformationen) ab diesem oder dem nächsten Jahr auf ihrer digitalen Plattform myDATA zu führen.
Die Realität der vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen
Mit Blick auf die langfristige Zukunft und die steigende Nachfrage nach granularen Transaktionsdaten ist es sehr wahrscheinlich, dass die Umsatzsteuererklärungen schlussendlich von den Steuerbehörden vorausgefüllt bzw. vorbereitet werden. Die Steuerbehörden werden Transaktionsdaten automatisch über Systeme für die elektronische Rechnungsstellung oder direkt aus den ERP-Systemen der Unternehmen erhalten – und dies entweder regelmäßig oder in Echtzeit.
Vorausgefüllte Umsatzsteuererklärungen werden in Italien in diesem Jahr zur Realität. Ab Juli wird die italienische Steuerverwaltung Umsatzsteuerbücher erstellen und vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen für in Italien ansässige Unternehmen verfassen. Diese werden auf Transaktionen basieren, die über das System für die elektronische Rechnungsstellung (Esterometro) und tägliche Online-Kassendaten verarbeitet werden. Die Unternehmen werden die von der Steuerverwaltung erstellten Erklärungen überprüfen und ändern können. Für Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2022 getätigt werden, wird die jährliche Umsatzsteuererklärung ebenfalls automatisch von den Steuerbehörden ausgefüllt werden.
Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich in Spanien ab. Die spanischen Steuerbehörden beabsichtigen, ein neues Tool zu implementieren, mit dem sie Entwürfe von Umsatzsteuererklärungen erstellen können, die den Steuerzahlern zur Bestätigung vorgelegt werden würden.
Angesichts der oben genannten Entwicklungen kann man zu dem Schluss kommen, dass sich die Umsatzsteuerberichterstattung der Zukunft anders als die derzeitigen Prozesse gestalten wird.
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