Die Zukunft der internationalen Besteuerung in einer digitalisierten Welt, Teil 2: Aus Sicht der Europäischen Kommission
Die Einführung einer Besteuerung von digitalen Transaktionen auf internationaler Ebene ist nur noch eine Frage der Zeit. Die OECD und die Europäische Kommission (EK) veröffentlichten Anfang des Jahres unabhängig voneinander Empfehlungen für eine solche digitale Besteuerung. In Teil 1 dieses zweiteiligen Beitrags hatte ich bereits eine hilfreiche Ressource für Steuerverantwortliche zusammengestellt, damit diese sich einen schnellen Überblick über diese Dokumente verschaffen können. Zudem hatte ich einige Kommentare von PwC zur OECD-Initiative angesprochen. In diesem zweiten Teil konzentriere ich mich nun auf die Veröffentlichung der EK.
Die EK argumentiert, dass es schier inakzeptabel ist, wie viele Gewinne derzeit innerhalb der Europäischen Union unversteuert bleiben. Eine Pressemitteilung, die im PwC-Bulletin zitiert wird, formuliert dies folgendermaßen: „Unsere Vorschriften aus der Vor-Internet-Ära erlauben es den Mitgliedstaaten nicht, in Europa tätige Digitalunternehmen zu besteuern, wenn diese hier nur eine geringe oder keine physische Präsenz aufweisen. Dies entspricht einem ständig wachsenden schwarzen Loch für die Mitgliedstaaten, da ihre Steuerbasis schwindet.“
Die EK will dieses „schwarze Loch“ durch zwei Gesetzesvorschläge stopfen. Der erste sieht eine Reform der Körperschaftssteuervorschriften vor, die es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen würde, Gewinne zu besteuern, wenn ein Unternehmen eine „digitale Präsenz“ hat, die bestimmte Schwellenkriterien erfüllt, wie z. B. mehr als 100.000 Nutzer im Mitgliedsstaat pro Steuerjahr. Die zweite ist eine Zwischensteuer auf bestimmte Einnahmen aus digitalen Aktivitäten. Diese würde nur für große Konzerne gelten, mit einem globalen Bruttoumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Das PwC-Bulletin geht im Detail auf diese beiden Vorschläge ein.
Die Vorschläge, insbesondere die Digitalsteuer, trafen nur auf mäßige Begeisterung bei den Kommentatoren in den Vereinigten Staaten. Viele von ihnen argumentieren, dass die EU damit ungerechterweise die größten US-amerikanischen Tech-Unternehmen ins Visier nähme.
Unabhängig davon, ob dies der Fall ist oder nicht, sollten Unternehmen „prüfen, ob ihre aktuellen oder zukünftigen Dienstleistungen in den Anwendungsbereich fallen könnten“, heißt es im PwC-Bericht. Und sie sollten sich auf einige Situationen vorbereiten, die sie vielleicht nicht erwartet hätten: zum Beispiel „die Besteuerung einer Transaktion, bei der weder der Käufer noch der Verkäufer in der EU ansässig ist, und bei der ein Steuerzahler eine Anzeige auf einer Plattform schaltet, ohne notwendigerweise Eigentümer dieser Plattform zu sein.“
Jedenfalls wird die Besteuerung digitaler Transaktionen für Steuerbehörden zu einem zunehmend konkreten Ziel, sodass sich Unternehmen jeder Größe und überall darauf vorbereiten sollten. Schauen Sie regelmäßig bei unserem Blog zu Steuerangelegenheiten vorbei, um über neue Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Disclaimer
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