Brexit-bezogene Risiken in der globalen Steuerplanung
Das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahl hat viele Experten überrascht und weiter zur globalen wirtschaftlichen, politischen und aufsichtsrechtlichen Unsicherheit beigetragen. Allen voran sind hier der britische EU-Austritt, die Beihilfeuntersuchungen der EU-Kommission und die BEPS-Maßnahmen (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD zu nennen, und jeder einzelne dieser Störfaktoren wird beträchtliche Auswirkungen auf ausländische Direktinvestitionen, den Handel, das Bankwesen, die Unternehmensbesteuerung und den Austausch von Steuerdaten zwischen verschiedenen Ländern haben.
Die kombinierten Auswirkungen dieser massiven Veränderungen haben die globale Steuerlandschaft verändert und gleichzeitig die Bedeutung der Steuerplanung in den Steuerabteilungen multinationaler Unternehmen erhöht.
In einem aktuellen Beitrag in der Fachpublikation CEO Insight wird untersucht, wie multinationale Unternehmen diese Ungewissheit überstehen und gleichzeitig Steuer- und Reputationsrisiken durch sorgfältige Navigation und mithilfe leistungsfähiger Tools managen können. In dem Beitrag äußern sich Experten von Vertex zu den Herausforderungen, die durch den Brexit, die BEPS-Maßnahmen und den EU-Beihilferahmen auf die Steuerabteilungen multinationaler Unternehmen zukommen – und zu den technologischen Hilfsmitteln, die ihnen zur Bewältigung dieser Herausforderungen bereitstehen.
Bezüglich der Auswirkungen des britischen EU-Austritts betont George Salis, Senior Tax Compliance Principal und Certified Business Economist (CBE) bei Vertex: „Die genauen politischen, wirtschaftlichen und verfassungsübergreifenden Auswirkungen des Brexit werden sich erst absehen lassen, wenn die zukünftige Beziehung zwischen Großbritannien und der Europäischen Union deutlichere Formen annimmt.“
Bereits jetzt zeichnet sich laut Salis jedoch ab, dass Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Großbritannien unabhängig von ihrem Standort davon ausgehen können, dass die Steuerbefreiungen, von denen sie derzeit aufgrund des Status Großbritanniens als EU-Mitgliedstaat profitieren, nicht in bisheriger Form weiterbestehen werden. Potenziell betrifft dies neben anderen EU-Richtlinien u. a. auch die Inanspruchnahme von Vergünstigungen aus Doppelbesteuerungsabkommen im Fall von indirekten Beteiligungen (sog. „derivative benefits“), da Investitionen europäischer Steuerzahler in britische Unternehmen künftig der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.
Als Mitglied der OECD, G20 und WTO wird Großbritannien auch nach dem EU-Austritt weiterhin an den Bemühungen um eine Harmonisierung der internationalen Handels- und Geschäftspraktiken mitwirken. Infolgedessen hat sich Großbritannien – ebenso wie die EU – verpflichtet, die BEPS-Empfehlungen zur Bekämpfung der Steuerumgehung umzusetzen, und wird weiterhin an Initiativen zur Förderung der Transparenz wie dem Common Reporting Standard (CRS) sowie am gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen teilnehmen.
Den Beitrag aus CEO Insight können Sie hier lesen.
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Bitte denken Sie daran, dass der Vertex-Blog Informationen zu Bildungszwecken enthält, keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Wenden Sie sich immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie Maßnahmen basierend auf diesen Informationen ergreifen. Die im Vertex-Blog geäußerten Ansichten und Meinungen sind die der Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Richtlinie, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.
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