Haben wir ein Abkommen? Inmitten der Unsicherheit des Brexits bleiben Steuerfragen offen
Ein No-Deal-Brexit ist nach wie vor eine konkrete Möglichkeit, nachdem das britische Unterhaus das von Premierministerin Theresa May vorgeschlagene Austrittsabkommen am 12. März erneut ablehnte. Dadurch ist der Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen eine ernstzunehmende Möglichkeit – und eine, die in der Zeitung The Economist als „eine Katastrophe“ bezeichnet wurde. Nach der zweiten Niederlage im Unterhaus wurde am 13. März ein Antrag genehmigt, der die Möglichkeit eines EU-Ausstiegs des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen ausschließt.
Nach dieser Entscheidung stimmte das Unterhaus am 14. März dafür, die EU um eine Verlängerung der Frist für den Austritt Großbritanniens aus der EU über den 29. März hinaus, aber nicht länger als bis zum 30. Juni zu verlängern.
Ab heute wird die britische Regierung die EU formell um eine Verlängerung des Austrittsdatums bitten, und die EU wird diesem Antrag zustimmen müssen. Die EU wird die Entscheidung voraussichtlich auf ihrem vom 21. bis 22. März stattfindenden Gipfel treffen. Sie kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder ein Gegenangebot machen, die Frist um einen anderen als den ursprünglich vom Vereinigten Königreich angeforderten Zeitraum zu verlängern. Wenn das dritte Szenario eintritt, müsste das neue vorgeschlagene Datum vom britischen Unterhaus genehmigt werden. Während dieser Zeit könnte Premierministerin May auch ihre Austrittsvereinbarung zum dritten Mal dem Unterhaus zur Abstimmung vorlegen, in der Hoffnung, dass diese genehmigt wird, insbesondere angesichts des hohen Risikos eines No-Deal-Brexits.
Angesichts der aktuellen Unsicherheit über den Ausgang der anstehenden Gespräche sollten sich globale Unternehmen und ihre Steuerverantwortlichen auf die Möglichkeit eines No-Deal-Brexits vorbereiten. Dieses Szenario würde sich stark auf Unternehmen auswirken, die Binnenhandel in der EU treiben. Bei Steuerverwaltungsprozessen im Zusammenhang mit solchen Geschäften – insbesondere solche in Bezug auf Mehrwertsteuer, Zoll und digitale Dienstleistungen – käme es zu Beeinträchtigungen.
Wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne Abkommen verlässt, bestünde „das Ziel der Regierung darin, die Mehrwertsteuerprozesse so nah wie möglich an dem zu halten, wie sie jetzt sind“, hieß es in einem Bericht der britischen Regierung von 2018 zu den Auswirkungen des Brexits auf die Mehrwertsteuer. „So wird für Kontinuität und Sicherheit für Unternehmen gesorgt. Wenn das Vereinigte Königreich die EU jedoch ohne Abkommen verlässt, wird es einige spezifische Änderungen an den Regeln und Prozessen in Bezug auf die Mehrwertsteuer geben, die für Transaktionen zwischen dem Vereinigten Königreich und Mitgliedsstaaten der EU gelten. Die Regierung hat dort Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen, wo es erforderlich war, um die Auswirkungen dieser Änderungen für Unternehmen zu minimieren.“
Es gibt derzeit mehr beunruhigende Fragen hinsichtlich des Brexits als deutliche Antworten; dies könnte sich jedoch bald ändern, da Premierministerin May versicherte, dass sie weiterhin aktiv an einer Alternative zu einem Ausstieg ohne Abkommen arbeite.
Zurzeit beobachtet Vertex ebenfalls die Entwicklungen, und wir helfen unseren Unternehmen bei der Vorbereitung auf die möglichen Ergebnisse. Aus steuertechnologischer Sicht haben wir unsere Engine zur Mehrwertsteuerermittlung mit einer speziellen Logik zur Erkennung des Erbringungsortes für Transaktionen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit aktualisiert. Dies kann Unternehmen dabei helfen, mehrwertsteuerpflichtige Transaktionen mit dem Vereinigten Königreich vor dem Brexit zu testen. Wir werden Sie über zusätzliche unterstützende Maßnahmen und Veränderungen auf dem Laufenden halten, sobald diese eintreten.
Disclaimer
Bitte denken Sie daran, dass der Vertex-Blog Informationen zu Bildungszwecken enthält, keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Wenden Sie sich immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie Maßnahmen basierend auf diesen Informationen ergreifen. Die im Vertex-Blog geäußerten Ansichten und Meinungen sind die der Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Richtlinie, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.
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