In Portugal gelten ab Januar neue Regeln im B2G-Verkehr – Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung setzt sich weiter durch
Das älteste Land Europas ist das jüngste Mitglied der Europäischen Union (EU), das die elektronische Rechnungsstellung einführt. Die neuen Vorschriften gelten zwar zunächst nur für den öffentlichen Sektor (B2G), doch Entwicklungen in anderen EU-Mitgliedstaaten legen die Vermutung nahe, dass auch Portugal demnächst dem italienischen Beispiel folgen und umfassende Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Ausweisung der Umsatzsteuer erlassen wird.
Ab dem 1. Januar 2019 müssen Unternehmen, die Transaktionen mit Portugals öffentlichen Einrichtungen (auf allen Ebenen: zentral, lokal, regional und Unternehmen) durchführen, ihre Rechnungen elektronisch über das neue E-Invoicing-Portal des Landes, die Fatura Eletrónica na Administração Pública (FE-AP), einreichen. Laut der neuen Vorschrift wird dieses Portal „die Zentralisierung der Betrachtung der Anbieter der öffentlichen Verwaltung in einem einzigen und gemeinsam genutzten Portal ermöglichen, mit Funktionalitäten zur Unterstützung der Geschäftsprozesse von öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsakteuren, die die Transparenz und Effizienz der Mittel garantieren“.
Der Schritt Portugals ist zwar derzeit auf B2G-Transaktionen beschränkt, spiegelt aber ein weiteres Beispiel für die Entwicklung hin zu einer elektronischen Rechnungsstellung und einem Echtzeit-Reporting in ganz Europa wider. Immer mehr EU-Mitgliedsstaaten verlangen von Unternehmen, mehr Steuerdaten früher digital einzureichen, um Steuerausfälle aufgrund von Umsatzsteuerbetrug und Ungenauigkeit zu bekämpfen.
Viele Unternehmen bereiten sich zudem auf die Erfüllung der neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung im Business-to-Business- und Business-to-Consumer-Bereich vor, die in Italien am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Man sollte sich vor Augen halten, dass die ursprünglichen Anforderungen Italiens an die elektronische Rechnungsstellung (wie auch die neuen portugiesischen Anforderungen) nur für B2G-Transaktionen galten.
Steuerabteilungen sollten diesen allgemeinen Trend zur digitalen Einreichung im Auge behalten, wenn sie sich auf die nächste Compliance-Anforderung am Horizont vorbereiten. Wir werden Sie wie immer auf dem Laufenden halten, sobald neue Informationen bekannt werden.
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