Wer ist bei Transaktionen auf Online-Marktplätzen für den Einzug der Umsatzsteuer zuständig?

Online-Marktplätze: Wer ist zuständig, der Plattformanbieter oder der einzelne Händler?


Marketplace Facilitator Tax Responsibility

Wer ist bei Transaktionen auf Online-Marktplätzen für Einzug und Erklärung der anfallenden Umsatzsteuer zuständig: der Plattformanbieter oder der einzelne Händler?

Infolge des Wayfair-Gerichtsurteils, das die Steuerpflichten auf Online-Marktplätzen neu definiert hat, wurden bisher in mehr als 36 Bundesstaaten neue einschlägige Gesetze und Regeln erlassen. Dies zeigt deutlich, dass die Antwort auf diese Frage bis vor Kurzem alles andere als eindeutig war.

Leitfaden für staatliche Gesetzgeber und Steueragenturen

Aus Sicht der Unternehmenssteuerverwaltung ist diese fehlende Einheitlichkeit keineswegs ideal. Daher zählt auch die Frage, wer eigentlich für die Steuererhebung verantwortlich ist, zu den Prioritäten der Marketplace Facilitator Work Group der Multistate Tax Commission (MTC). Die Arbeitsgruppe der MTC bot Gesetzgebern und Steuerbehörden der US-Bundesstaaten, die im Jahr 2020 neue Gesetze oder Änderungen bestehender Gesetze in Bezug auf Online-Marktplätze in Erwägung zogen, Orientierungshilfe in insgesamt 13 Problembereichen. (Wie ich in diesem Beitrag erwähne, ist auch die Definition des Online-Marktplatzes ein besonders wichtiges Thema).

Die Marketplace Facilitator Work Group, in der auch ich Mitglied bin, hat kürzlich ein abschließendes Whitepaper veröffentlicht, das eine ausführliche Analyse dieser 13 Fragen zu den Themen Online-Marktplätze und Umsatzsteuer enthält. Die ersten neun Seiten enthalten eine Zusammenfassung, die einen hilfreichen Überblick über jedes der 13 Themen gibt. Die restlichen 135 Seiten des Dokuments enthalten eine tiefere Analyse der einzelnen Themen. Die State and Local Task Force (SALT) der National Conference of State Legislatures (NCSL) hat darüber hinaus einen Steuergesetzesentwurf für Online-Marktplätze veröffentlicht, an dem auch die MTC beteiligt war.

Die meisten Staaten, die neue Umsatzsteuerregeln für Online-Marktplätze eingeführt haben, gestatten es den Online-Marktplätzen und den dort vertretenen Verkäufern nicht, selbst zu bestimmen, welche Partei verantwortlich für Einzug und Erklärung der Steuern ist. Auch erlauben die meisten dieser Regeln den staatlichen Steuerbehörden nicht, auf diese Erhebungs- und/oder Meldepflicht zu verzichten.

Einige Staaten haben jedoch Bestimmungen in neue Gesetze aufgenommen, die es Online-Marktplätzen und Verkäufern erlauben, vertraglich zu vereinbaren, welche Partei die Verantwortung für die Erhebung und Erklärung trägt. Und in einigen anderen Bundesstaaten gibt es Bestimmungen, die es dem Finanzministerium erlauben, in bestimmten Situationen auf die Erhebungs- und Meldepflicht für Online-Marktplätze zu verzichten.

Unternehmen brauchen klare staatliche Anweisungen

Im aktuellen Entwurf der NCSL-Modellgesetzgebung wird vorgeschlagen, dass die Gesetzgeber der Bundesstaaten Verzichtsregelungen in Erwägung ziehen – allerdings mit bestimmten Einschränkungen. Darüber hinaus plädieren viele Unternehmen und ihre Steuerabteilungen dafür, dass die Staaten „mehr Flexibilität in ihren Gesetzen vorsehen, indem sie entweder den Parteien erlauben, die Verantwortung für die Steuererhebung selbst auszuhandeln, oder indem sie Verzichtsregelungen vorsehen“, heißt es in dem Entwurf der MTC. Das Paper weist auch darauf hin, dass Staaten, die solche Verhandlungs- oder Verzichtsregelungen in Erwägung ziehen, „die Notwendigkeit, besondere Situationen zu berücksichtigen, gegen das Risiko abwägen sollten, die Effektivität des Online-Marktplatz-Erhebungsmodells zu untergraben, wenn diese Regelungen eine zu weitreichende Anwendung finden.“

Wir werden Sie über den Fortschritt bei der Anpassung der Online-Marktplatz-Regeln der einzelnen Staaten auf dem Laufenden halten.

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Michael J. Bernard, Chief Tax Officer – Transaction Tax at Vertex Inc. Vertex's Chief Tax Office (CTO) provides insight regarding the impact of tax regulations, policy, enforcement, and emerging technology trends on global tax department operations.

Michael J. Bernard

Chief Tax Officer, Transaction Tax

Alle Veröffentlichungen von Michael Ansehen

Michael Bernard ist der Chief Tax Officer von Transaction Tax. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Abläufen in der Steuerabteilung, der indirekten Steuererhebung in den USA, dem Steuerrisikomanagement und der Steuerpolitik sowie zu neuen Trends im Bereich Steuern. Er ist ein Steueranwalt auf Führungsebene mit vielfältiger Erfahrung in den Bereichen Unternehmenssteuern, Verwaltung sowie Finanzen und hat fundierte Kenntnisse des US-amerikanischen und internationalen Steuerrechts.

Bevor er zu Vertex kam, war Herr Bernard 28 Jahre lang in verschiedenen Führungspositionen im Bereich Steuern bei der Microsoft Corporation tätig, zuletzt als Senior Director – Tax Counsel. Herr Bernard leitete Teams in den folgenden Funktionsbereichen: Streitigkeiten im Zusammenhang mit direkter und indirekter Besteuerung, Vertrieb und Nutzung, Geschäftslizenzen, Eigentum, Steuer-IT, SOX und Telekommunikation. Er leitete auch eine Steuerzahlervertretung für Unternehmen beim Washington Department of Revenue und war Vorstandsmitglied des Washington Research Council. Herr Bernard hat außerdem bereits vor Verwaltungs- und gesetzgebenden Institutionen auf Bundes- und Staatsebene ausgesagt.

Herr Bernard hat sowohl einen J.D. als auch einen Bachelor of Science in Business Administration von der Creighton University. Er ist Teilzeitdozent für Recht im Master-of-Law-Programm an der University of Washington School of Law. Herr Bernard war außerdem fast 25 Jahre lang Mitglied des Vorstands, des Exekutivausschusses und Vorsitzender von Ausschüssen des Tax Executives Institute (TEI).

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