Wer ist bei Transaktionen auf Online-Marktplätzen für Einzug und Erklärung der anfallenden Umsatzsteuer zuständig: der Plattformanbieter oder der einzelne Händler?
Infolge des Wayfair-Gerichtsurteils, das die Steuerpflichten auf Online-Marktplätzen neu definiert hat, wurden bisher in mehr als 36 Bundesstaaten neue einschlägige Gesetze und Regeln erlassen. Dies zeigt deutlich, dass die Antwort auf diese Frage bis vor Kurzem alles andere als eindeutig war.
Leitfaden für staatliche Gesetzgeber und Steueragenturen
Aus Sicht der Unternehmenssteuerverwaltung ist diese fehlende Einheitlichkeit keineswegs ideal. Daher zählt auch die Frage, wer eigentlich für die Steuererhebung verantwortlich ist, zu den Prioritäten der Marketplace Facilitator Work Group der Multistate Tax Commission (MTC). Die Arbeitsgruppe der MTC bot Gesetzgebern und Steuerbehörden der US-Bundesstaaten, die im Jahr 2020 neue Gesetze oder Änderungen bestehender Gesetze in Bezug auf Online-Marktplätze in Erwägung zogen, Orientierungshilfe in insgesamt 13 Problembereichen. (Wie ich in diesem Beitrag erwähne, ist auch die Definition des Online-Marktplatzes ein besonders wichtiges Thema).
Die Marketplace Facilitator Work Group, in der auch ich Mitglied bin, hat kürzlich ein abschließendes Whitepaper veröffentlicht, das eine ausführliche Analyse dieser 13 Fragen zu den Themen Online-Marktplätze und Umsatzsteuer enthält. Die ersten neun Seiten enthalten eine Zusammenfassung, die einen hilfreichen Überblick über jedes der 13 Themen gibt. Die restlichen 135 Seiten des Dokuments enthalten eine tiefere Analyse der einzelnen Themen. Die State and Local Task Force (SALT) der National Conference of State Legislatures (NCSL) hat darüber hinaus einen Steuergesetzesentwurf für Online-Marktplätze veröffentlicht, an dem auch die MTC beteiligt war.
Die meisten Staaten, die neue Umsatzsteuerregeln für Online-Marktplätze eingeführt haben, gestatten es den Online-Marktplätzen und den dort vertretenen Verkäufern nicht, selbst zu bestimmen, welche Partei verantwortlich für Einzug und Erklärung der Steuern ist. Auch erlauben die meisten dieser Regeln den staatlichen Steuerbehörden nicht, auf diese Erhebungs- und/oder Meldepflicht zu verzichten.
Einige Staaten haben jedoch Bestimmungen in neue Gesetze aufgenommen, die es Online-Marktplätzen und Verkäufern erlauben, vertraglich zu vereinbaren, welche Partei die Verantwortung für die Erhebung und Erklärung trägt. Und in einigen anderen Bundesstaaten gibt es Bestimmungen, die es dem Finanzministerium erlauben, in bestimmten Situationen auf die Erhebungs- und Meldepflicht für Online-Marktplätze zu verzichten.
Unternehmen brauchen klare staatliche Anweisungen
Im aktuellen Entwurf der NCSL-Modellgesetzgebung wird vorgeschlagen, dass die Gesetzgeber der Bundesstaaten Verzichtsregelungen in Erwägung ziehen – allerdings mit bestimmten Einschränkungen. Darüber hinaus plädieren viele Unternehmen und ihre Steuerabteilungen dafür, dass die Staaten „mehr Flexibilität in ihren Gesetzen vorsehen, indem sie entweder den Parteien erlauben, die Verantwortung für die Steuererhebung selbst auszuhandeln, oder indem sie Verzichtsregelungen vorsehen“, heißt es in dem Entwurf der MTC. Das Paper weist auch darauf hin, dass Staaten, die solche Verhandlungs- oder Verzichtsregelungen in Erwägung ziehen, „die Notwendigkeit, besondere Situationen zu berücksichtigen, gegen das Risiko abwägen sollten, die Effektivität des Online-Marktplatz-Erhebungsmodells zu untergraben, wenn diese Regelungen eine zu weitreichende Anwendung finden.“
Wir werden Sie über den Fortschritt bei der Anpassung der Online-Marktplatz-Regeln der einzelnen Staaten auf dem Laufenden halten.