Neue Meldefristen in Spanien: Besteuerung in Echtzeit rückt in greifbare Nähe
Das neue spanische Umsatzsteuergesetz lässt die Besteuerung in Echtzeit in greifbare Nähe rücken. Seit dem 1. Juli 2017 gelten im Rahmen des Suministro Inmediato de Información del IVA (SII) neue Meldefristen, die Steuerzahler verpflichten, Rechnungsdaten für bestimmte Transaktionen innerhalb von vier Tagen im XML-Format einzureichen. Während mehrere EWG-Länder die Anforderungen gemäß des Standard Audit File for Tax (SAF-T) für die elektronische Umsatzsteuermeldung auf periodischer Basis eingeführt haben, ist Spanien das erste Land, das diese Art von Informationen in nahezu Echtzeit verlangt.
Ein neuer Zweizeiler von Vertex, SII in Spain – What You Need to Know („Was Sie über SII in Spanien wissen müssen“), gibt einen detaillierten Überblick. Hier sind einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:
- SII ist seit dem 1. Juli 2017 für Unternehmen verpflichtend (ob ansässig oder nicht), die monatliche Steuererklärungen abgeben.
- Bei einem innergemeinschaftlichen Warenabsatz sind die Informationen innerhalb von vier Tagen ab Beginn der Beförderung elektronisch zu übermitteln; bei innergemeinschaftlichem Erwerb beträgt die Frist vier Kalendertage ab Erhalt der Waren.
- Für Unternehmen, die der elektronischen Meldepflicht unterliegen, müssen die elektronischen Informationen für das erste Halbjahr 2017 bis zum 1. Januar 2018 eingereicht werden.
- Zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2017 beträgt die Abgabefrist acht statt vier Tage.
- Angaben zu Investitionsgütern sollten bei der Abgabe der letzten Umsatzsteuererklärung des Jahres gemacht werden.
In seinem Juli-Beitrag „The Rise of Real-Time Taxation“ („Der Aufstieg der Echtzeit-Besteuerung“) untersuchte David Deputy, Director of Strategic Development and Emerging Markets bei Vertex, einige der umfassenderen Auswirkungen der Schritte der Steuerbehörden in Richtung kürzerer Meldefristen. David hat versprochen, dass Vertex Sie über die Umstellung auf Echtzeit auf dem Laufenden halten wird und darüber, was dies für Ihre Steuerverwaltungsaktivitäten bedeutet. Das werden wir auch weiterhin tun – bleiben Sie also dran.
Disclaimer
Bitte denken Sie daran, dass der Vertex-Blog Informationen zu Bildungszwecken enthält, keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Wenden Sie sich immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie Maßnahmen basierend auf diesen Informationen ergreifen. Die im Vertex-Blog geäußerten Ansichten und Meinungen sind die der Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Richtlinie, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.
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